Agrar & Beratung

Pflanzenschutzsachkunde

Mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012) wurde festgelegt, dass eine Person nur dann Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben darf, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt. Die Vorlage eines Nachweises über eine bestimmte Berufsausbildung, ein entsprechendes Studium oder eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung reicht nicht mehr als Beleg für die Sachkunde aus. Die bayerischen Maschinenringe führen diese notwendigen Schulungen zur Pflanzenschutzsachkunde gemeinsam im Verbund mit dem Bayerischen Bauernverband (BBV), dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e. V. (VLF) und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder in Bayern e. V. (VLM) durch und sind dazu von der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) akkreditiert.

Sachkundenachweis für Erwerb und Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Erfülle jetzt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Jeder Anwender von Pflanzenschutzmitteln benötigt den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Auch beim Erwerb von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Gebrauch muss dieser Sachkundenachweis vorgezeigt werden.

Der Ansprechpartner für die Ausstellung des Sachkundenachweis ist das zuständige Amt für Landwirtschaft. Ein Online-Antrag unter www.pflanzenschutz-skn.de ist möglich. Zusätzlich muss jeder Sachkundige jeweils in einem Dreijahreszeitraum eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung besuchen. Der Beginn des ersten Fortbildungszeitraums ist auf der Rückseite des Sachkundenachweis vermerkt (Bei Altsachkundigen: 01.01.2013).

Für Personen, die nach dem 14.2.2012 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, beginnt der Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises.

Frische deine Kenntnisse rund um den Pflanzenschutz in einer der zahlreichen Präsenz- oder Online-Schulungen des Konsortiums bestehend aus MRs, BBV, vlf und vlm anhand praxisbezogener Beispiele auf. Die Inhalte dieser Veranstaltungen werden in enger Abstimmung mit den für den Pflanzenschutz zuständigen Abteilungen der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) abgestimmt und aktualisiert.

Fortbildungsinhalte

  • Rechtgrundlagen, Hintergründe, Konkrete Vorgaben, Aktuelle Themen
  • Risikomanagement. Anwenderschutz – Anrainerschutz – Lebensmittelsicherheit – Umwelt und Naturschutz Gerätetechnik und Ausbringung. Anforderungen an Technik – Technische Lösungen
  • Integrierter Pflanzenschutz. Grundsätze und aktuelle Beispiele

Weitere Informationen zur Pflanzenschutz Sachkunde finden Sie HIER

Du möchtest mehr Informationen? Dann melde dich bei:

Kerstin Brockmann
E-Mail: kerstin.brockmann @ maschinenringe.de