Neue Förderrichtlinie – unkomplizierte Hilfe für landwirtschaftliche Betriebe
Landwirtschaftliche Betriebe haben im Krankheits- oder Todesfall grundsätzlich einen Anspruch auf soziale Betriebs- und Haushaltshilfe durch die Landw. Sozialversicherung (SVLFG). Doch oft besteht darüber hinaus Bedarf an schneller unkomplizierter Hilfe
Ab 1. Januar 2024 besteht nun die Möglichkeit im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie im Krankheit- oder Todesfall aber auch zur Entlastung, für Elternurlaub oder für weiteren Bedarf bei Verhinderungspflege und Alltagsbegleitung vom Freistaat Bayern einen Zuschuss für Betriebs- und Haushaltshilfe zu bekommen.
Landwirtschaftliche Betriebe können so bei Ausfall der Betriebsleitung aber auch bei Ausfall der Ehegatten, landw. Arbeitnehmer, MiFa, mitarbeitenden Altenteilen, Personen die Mitglied des landw. Haushaltes sind und üblicherweise im Betrieb mitarbeiten oder wenn zur Betreuung eines Kindes im Krankheitsfall eine Arbeitskraft auf dem landw. Betrieb ausfällt, eine Vertretung für die jeweils ausgefallene Arbeitskraft erhalten.
Der Umfang der Leistung orientiert sich dabei an der ausgefallenen Arbeitskraft und am jeweiligen Vertretungsgrund. So sind bei Krankheit bis zu 728 Stunden pro Betrieb und Förderjahr möglich, bei Entlastungseinsätzen z.B. für Urlaubsvertretung stehen bis zu 100 Stunden pro Betrieb und Förderjahr zur Verfügung. Für Elternurlaub sind sogar bis zu 1.456 Stunden pro Betrieb und Förderjahr vorgesehen.
Die Höhe des Zuschusses vom Freistaat Bayern richtet sich dagegen nach dem Verrechnungssatz-SVLFG der zum Einsatz kommenden Ersatzkraft und beträgt zwischen 50% und 80%.
In jedem Fall sind bestehende Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung vorrangig wahrzunehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Ersatzkräften deshalb auch vorrangig für Sozialeinsätze der Sozialversicherungsträger eingesetzt werden. Weitere Kapazitäten nutzen wir gerne um Ihnen von Freistaat Bayern bezuschusste Leistungen zu erbringen.
Weitere Informationen zu den Fördervorrausetzungen und Konditionen erhalten Sie in Ihrer MR-Geschäftsstelle.